Reißverschlussverfahren So verhalten Sie sich richtig
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Video Source: www.youtube.com/watch?v=EYMLLgyGrjk
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin zum Thema Reißverschlussverfahren. • Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. • „Reißverschlussverfahren oder rechts überholen, das ist heute unser Thema. • Willkommen zurück, ich bin Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht in Oranienburg bei Berlin. • Vielleicht haben sie sich das auch häufiger schon mal gefragt, wenn es heißt Reißverschlussverfahren vor ihnen. Wie ist das denn eigentlich mit dem rechts vorbeifahren an einem anderen. Darf ich das dann oder darf ich das nicht? • Hierzut hat das OLG Hamm im Februar 2020 eine Entscheidung getroffen, Aktenzeichen 4 RBS 61 aus 20 und hat gesagt, grundsätzlich ist nur unmittelbar vor Beginn der Verengung ein rechts vorbeifahren erlaubt, wenn einige, in diesem Falle mehrere hundert Meter vor dieser Verengung rechts überholt wird, dann ist das Ordnungwidrig und zwar kommt da nicht einer der Ausnahmetatbestände nach Paragraph 7 Absatz 4 StVO zum tragem, der das Rechtsüberholen ausnahmsweise erlaubt Widrigkeit das ist dann ein ordnungswidriges rechts über Selbst dann nicht einer der Aufnahmetag bekomme ich einer der Ausnahmetatbestände nach Paragraph 7 Absatz 4 StVO zum Tragen der ausnahmsweise das Rechtsüberholen erlaubt, sondern dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. • Das ist dann ein ordnungswidriges Rechtsüberholen. Denken Sie also das nächste mal dran, wenn sie an so eine Reißverschlussstelle kommen, unmittelbar vor der Verengung ja, aber nicht schon hundert Meter davor. • Ganz interessant bei dieser Entscheidung ist auch die Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde hier abgehandelt worden, da geht’s im Rahmen von Paragraph 80 des Ordnungswidrigkeitengesetzes immer dazu: ist hier ein Zulassungsgrund gegeben, also sprich die Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung. Hier hat das Gericht gesagt das ist dann nicht der Fall, wenn das bloße Äußern einer vom Gesetz abweichenden Rechtsansicht hier vorgebracht wird, dann hat das nichts damit zu tun, dass die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gesichert werden muss, sondern abweichende Rechtsansichten wird es immer geben solange es Gesetze und Entscheidung gibt, von daher kein Zulassungsgrund. • Das aber nur nebenbei. Unser Thema war der Reißverschluss und sie haben mitgenommen: erst unmittelbar vorher darf rechts überholt werden. Wenn Sie weitere Informationen haben möchten, unterhalb des Fensters gibt es einen Link, da finden Sie weitere interessante Behandlungen von verkehrsrechtlichen und strafrechtlichen Themen, nämlich auf meiner Homepage. Ansonsten können Sie gerne meinen Kanal abonnieren und dadurch kostenlos informiert bleiben. Vielen Dank und tschüss!“ • Mehr Informationen zum Thema Reißverschlussverfahren: • Spurwechsel und Haftung • https://www.ra-hartmann.de/spurwechse... • Was ist Ihre Meinung zu dem Thema? Schreiben Sie es in die Kommentare. • Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de • Kontakt: • E-Mail: [email protected] • Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) • Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner
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