Rechtswissenschaften Universität zu Köln











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Das Studium der Rechtswissenschaft mit dem Abschluss erste Prüfung (sog. Staatsexamen) ist der erste Schritt zum Erwerb der Befähigung zum Richteramt. Mit der ersten Prüfung wird nach § 2 des Juristenausbildungsgesetzes NRW insbesondere die Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) nachgewiesen. Ziel des Studiums ist die Vorbereitung auf die erste Prüfung, die aus der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung besteht. Die Prüflinge sollen zeigen, ob sie das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden können und über die hierzu erforderlichen Rechtskenntnisse in den Prüfungsfächern mit ihren europarechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Bezügen, ihren rechtswissenschaftlichen Methoden sowie philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen verfügen. • Weitere Infos unter: • https://studienorientierung.uni-koeln... • Weitere Studiengangvideos unter: • https://ucampus-tube.uni-koeln.de/

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