Endlich raus aus der Lebensversicherung ARD Ratgeber Geld











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   • Endlich raus aus der Lebensversicheru...   • Seit Jahren haben die Lebensversicherer auf Grund der Niedrigzinsphase Probleme, für die Kapitalanlagen der Kunden gute Renditen zu erwirtschaften. Die Überschüsse schrumpfen immer weiter. Die Unternehmen straucheln. • Nun will die Regierung den Lebensversicherern helfend zur Seite springen und Gelder, die bislang den Versicherten zustehen, kürzen. Es soll also am Ende noch weniger herauskommen. Schlecht für die Versicherten. Gut dagegen: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes ermöglicht es unter Umständen den Kunden, ungeliebte Policen ohne Verlust ganz los zu werden. • Beispiel im Video: In zwei Jahren läuft die Lebensversicherung von Werner Weicht aus Nürnberg aus. Wenn Herr Weicht noch bis zum Vertragsende durchhält, hat er insgesamt in all den Jahren mehr als 9.900 Euro Prämien gezahlt. Als Auszahlung soll er am Ende lediglich 9.480 Euro bekommen. • Das ist wesentlich weniger, als er überhaupt einbezahlt hat, von Gewinn oder Zinsen oder dergleichen, überhaupt nicht mehr zu reden. • Kündigen macht keinen Sinn mehr, zu groß wären die Verluste, er bekäme noch deutlich weniger als bei Ablauf. • Gute Nachricht: ein neues Urteil: • Der Europäische Gerichtshof entschied: ein Teil des damaligen Paragraphen 5a im deutschen Versicherungsgesetz entspricht nicht den europäischen Richtlinien. Wenn der Kunde in Deutschland falsch belehrt worden war über sein Widerspruchsrecht oder unvollständig, dann hatte er früher nur eine Jahresfrist für diesen Widerspruch. Das hat der Europäische Gerichtshof nun geändert, er darf rückwirkend auch über viele Jahre hinweg noch widersprechen, und ein Kunde, der das jetzt tut, bekommt als Folge davon den Vertrag rückabgewickelt, das heißt, alle seine Prämien einschließlich einer angemessenen Verzinsung, zurück. « • Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Johannes Fiala in München prüft den vorliegenden Vetrag: Das ist keine Widerrufsbelehrung, also rechtlich unbeachtlich mit der Folge, ich kann auf alle Fälle noch widersprechen. Würde er jetzt widersprechen, stehen ihm rund 12.800 Euro zu, statt bei Ablauf etwa 9.480. Unterm Strich also mit 3320 Euro über ein Drittel mehr. • Ob die Versicherer dann freiwillig zahlen, bleibt abzuwarten. Jedenfalls kann sich Werner Weicht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs berufen. Und viele Kunden könnten davon betroffen sein. • Denn vor dem Urteil bat die beklagte Allianz den EuGH wegen gravierender wirtschaftlicher Folgen um Schadensbegrenzung. Sie brachte vor: dass das Urteil über 108 Mio. Versicherungsverträge betreffen könne, ... und dass aufgrund dieser Verträge Prämien in Höhe von über 400 Mrd. Euro gezahlt worden seien. • Beim Bundesgerichtshof BGH ist ein Verfahren anhängig zur Widerspruchsfrist bei falscher oder fehlender Belehrung. Der Bundesgerichtshof war verpflichtet, dazu den Europäischen Gerichtshof EuGH anzurufen und um eine sogenannte Vorabentscheidung zu bitten. Nun hat der EuGH geurteilt und hat es zurück an den Bundesgerichtshof verwiesen. Urteile des EuGH sind für die nationalen Gerichte bindend. Verhandlungstermin beim BGH für das Aktenzeichen IV ZR 76/11 ist nun der 7.Mai 2014. • Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Versicherungsrecht, Humboldtuniversität, Berlin: • Wenn der EuGH entschieden hat, dann ist der Bundesgerichtshof an dieses Urteil gebunden, da kann er da nicht mehr abweichen, und der Kunde kann sich als Folge davon, natürlich auf das was der EuGH gesagt hat, auch berufen. « • http://www.daserste.de/information/ra... • • Bericht: Reinhard Weber © Bayrischer Rundfunk 2014 • • Nachtrag: auch noch ein ganz interessanter Vortrag •    • Video  

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