Die Schwäbische Kehrwoche von Herbert Herrmann HHImmobilien











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Die Schwäbische Kehrwoche • Bei einer Aufzählung schwäbischer Klischees steht die Kehrwoche immer mit an vorderster Stelle. Sie wird als „besondere Marotte“ bezeichnet, als „pedantischer Putzfimmel“, als „(Un-)Sitte“ oder als „schwäbische Nationaltugend“. • Der Überlieferung zufolge hat wohl der erste Herzog von Württemberg, Eberhard im Barte die Kehrwoche eingeführt. Als der Ende des 15. Jahrhunderts mit seinem Hof nach Stuttgart umzog, war von schwäbischer Sauberkeit keine Spur. Stattdessen türmten sich Abfallberge am Straßenrand. Durch den Nesenbach floss Unrat, der schließlich wohl im Rad der Schlossmühle landete. Der Herzog war verstimmt, und befahl den Stuttgartern, einmal in der Woche den Müll aus der Stadt zu bringen und außerdem die Straße vor ihrem Haus gründlich zu kehren. • So nahm die Kehrwoche also ihren Anfang und hat sich im Lauf der Zeit auf ganz Schwaben ausgedehnt. Ein Ende ist vorerst nicht abzusehen, auch wenn sich mancher Bewohner eines Mehrparteienhauses einen Reinigungsdienst wünschen mag, der das zentral übernimmt. • Landeskunde-bw.de • Die Kehrwoche: Begriff und Regeln • In der Bezeichnung „Kehrwoche“ stecken zwei ganz grundsätzliche Bestandteile dieses Brauchs: Das Kehren (= Fegen) und der wöchentliche Rhythmus beziehungsweise die wöchentlich wechselnde Zuständigkeit. Bei der Kehrwoche handelt es sich um ein geregeltes System oder Verfahren der Reinigung bestimmter Flächen und Bereiche in und vor dem Haus. • Das entscheidende Element der Kehrwoche ist der wöchentliche Wechsel derjenigen, die für die Kehrwoche verantwortlich sind. • An der Kehrwoche nimmt jede einzelne Partei des Hauses teil, und die Kehrwoche wandert jede Woche von einer Partei zur nächsten. In welcher Reihenfolge dieser Wechsel erfolgt und welche Flächen gereinigt werden müssen, wird meist im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben. • Gerade für den Winter gibt es beispielsweise Vorschriften über die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen, die bei Unterlassung sogar mit Geldbußen bestraft werden können. • Auch wenn das Treppenhaus blitzblank ist und es eigentlich nichts zu putzen gibt, ist das für eingefleischte Schwaben mitnichten ein Grund, die Kehrwoche ausfallen zu lassen. Wagen Sie die Rebellion, können Sie sich auf Beschwerden gefasst machen. Um Kehrwochen-Ärger mit den Nachbarn zu vermeiden, hier einige Insider-Tipps für Faule: • Wichtig ist, mit einem Besen in der Hand gesehen zu werden, am besten von einem Nachbarn. Merkt später jemand an, dass Sie Ihre Kehrwoche nicht erledigt hätten, können Sie sich auf einen Zeugen berufen. • Auch wenn Sie beim Putzen mit Besen und Kehrschaufel ordentlich Lärm machen, bekommt jeder mit, dass Sie Ihre Kehrwoche pflichtbewusst erledigt haben. • Ebenfalls gut: Nach einem Schnelldurchlauf Besen und Putzzeug längere Zeit im Hausflur stehen lassen. Das erweckt den Eindruck einer intensiven Reinigung. • Verschobene oder zusammengerollte Fußmatten sind ebenfalls super, um den Nachbarn klarzumachen: Hier wurde geputzt! • Pragmatiker haben Vorkehr-Methoden und inszenierte Routinen entwickelt, um solchen, oft unbegründeten Vorwürfen nicht ausgesetzt zu werden: Im Treppenhaus sehr viel Wasser verwenden, auf dass es lange nicht auftrocknet und somit als Beweis taugt, dass nass geputzt worden ist. • Quelle:Frank Lang, Die Kehrwoche • Wie sieht die Kehrwoche denn im Mietrecht aus: • rechtslexikon.net • ln vielen formularmäßig vom Vermieter vorformulierten Mietverträgen übernehmen die Mieter bei Abschluss des Mietvertrages die Verpflichtung, • regelmäßig und in einem gewissen Turnus das Treppenhaus und die vor dem Hause befindliche Straße bzw. den Gehweg zu reinigen und im Winter • den Schneeräumdienst auszuführen. • Die Einzelheiten, wie die Kehrwoche oder die Treppenhausreinigung durchzuführen ist, werden meistens detailliert in der Hausordnung geregelt. • Solche Regelungen werden als zulässig angesehen. Verstöße gegen die Hausordnung können in Ausnahmefällen dazu führen, dass der Vermieter das Mietverhältnis gem. § 569 Abs. 2 und 5 BGB fristlos aus wichtigem Grunde kündigen kann. Wiederholte Unterlassung der Durchführung der • Treppenreinigung oder der Kehrwoche kann zu einem „wichtigen Kündigungsgrund führen. • Wenn bei Ihnen eine Frage auftaucht: fragen Sie mich bitte. • Sie wissen ja: mein Ziel ist der effektive Immobilienverkauf zum Vorteil von allen Beteiligten. • Speziell für ältere Menschen und Erbengemeinschaften. • Falls Sie jemanden kennen, der eine Immobilie zu verkaufen hat, informieren Sie mich bitte darüber. • Ich kann das dann erledigen. • Und: • Bitte schreiben Sie einen Kommentar. • Geben Sie mir ein LIKE. • Und abbonieren Sie meinen Informations-Kanal. •    / @hhimmobilienherbertherrman94   •   / hhimmobilien.stuttgart   • Dankeschön. • Herbert Herrmann HHImmobilien • +4917610249993 • [email protected]

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