Eingriffsrecht Gewahrsamnahme











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Thema heute wiedermal eine Freiheitsentziehung. Heute steht die Freiheitsentziehung zur Gefahrenabwehr d.h. Gewahrsamnahme nach § 35 PolG NRW an. Unter welchen Umständen darf man eine Person in Gewahrsam nehmen? Was ist ein Obhutsgewahrsam oder Durchsetztungsgewahrsam? Wer entscheidet über die Dauer der Freiheitsentziehung? Was ist mit Minderjährigen? Und stimmt die Legende, dass die Polizei jemanden einfach 48 h festhalten darf? • Bei offenen Fragen zu dem Thema, oder Vorschlägen für weitere Themen und Videos, schreibt einfach in die Kommentare: • Zusammenfassungen zu den Videos und weitere Tipps und Eselsbrücken etc. findet ihr auf unserer Website unter: • https://www.streifen-spicker.de

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