Fünftelregelung bei Abfindung § 34 EStG
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Mit Fünftelregelung bei Abfindung Steuern sparen? • Mehr dazu in meinem Blogartikel https://www.abfindunginfo.de/abfindun... • Wer eine Abfindung erhält, will letztendlich auch schnell wissen, wieviel Steuern davon abgezogen werden. Vielfach bekannt ist, dass Abfindungen nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden können. Wer jedoch die Bedingungen für die Fünftelregelung bei Abfindungen gemäß § 34 EStG nicht kennt und entsprechend handelt, kann einigen Tausend Euro von seiner Abfindung verlieren. • In dem Video werden die 3 größten Hürden erklärt, mit denen sich teilweise mehr als 45.000 Euro Steuern auf eine Abfindung sparen lassen. Sofern die Bedingungen für die Fünftelregelung bei Abfindung erfüllt sind, wird zunächst die Steuerlast auf das normale zu versteuernde Einkommen ermittelt. In einem zweiten Schritt wird die Mehrsteuer auf 1/5 der Abfindung verfünffacht und hinzugerechnet. • Damit diese Berechnung zu weniger Steuern führt, als wenn die Abfindung wie Lohn und Gehalt versteuert wird, sollte das normale zu versteuernde Einkommen so niedrig wir möglich sein. Die zweite Hürde: die Abfindung muss zusammengeballt in einem Kalenderjahr zufließen. Schließlich drittens muss die Abfindung größer sein als die wegfallenden Einnahmen. • Für Ihre Kalkulation, ob und wie Sie diese Hürden vermeiden können, nutzen Sie den Abfindungsrechner mit Fünftelregelung-Check: https://www.abfindunginfo.de/abfindun.... • Mehr Informationen zur Fünftelregelung bei Abfindung auf https://www.abfindunginfo.de/abfindun...
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