Achtung beim Lesen des Bußgeldbescheides
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Geschwindigkeitsverstoß und Punkte Eintrag in Flensburg • Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. • „Geschwindigkeitsverstoß und Punkte Eintrag in Flensburg. Wenn ein Bußgeldbescheid eingeht, dann wird häufig von den Bußgeldstellen auf der ersten Seite das Bußgeld benannt und sofern kein Fahrverbot angeordnet wird, wird der Punkteeintrag erst auf Seite 2 und ganz klein, wie in diesem Beispiel erkennbar, in diesen zwei Zeilen bemerkt. • Die Absicht, die dahinter steckt dürfte sein, dass derjenige, der den Bußgeldbescheid bekommt und nicht auf den ersten Blick sieht, das hier ein Punkteeintrag in Flensburg droht, eher geneigt sein wird den Bußgeldbescheid zu akzeptieren und das Bußgeld zu bezahlen. Bitte merken Sie sich daher, wenn sie Betroffener sind, das jeder Verkehrsverstoß, ab einem Bußgeld von 60 € mit einem Punkteeintrag in Flensburg bewertet wird. Bitte lesen Sie den Bußgeldbescheid daher genau, und wenden sie sich, sofern Sie mit dem Eintrag nicht einverstanden sind an einen Verkehrsanwalt. Der kann dann sofern eine Rechtsschutzversicherung vorliegt und den Fall abdeckt, ohne Kostenrisiko das Messverfahren im Falle eines Geschwindigkeitsverstoßes angreifen und eine Verfahrenseinstellung anstreben. • Wenn Sie weitere Informationen hierzu benötigen besuchen Sie uns gerne auf unserer Homepage www.ra-hartmann.de “ • Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) • Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner • Und bei Google+: https://plus.google.com/u/0/+Rechtsan...
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