Keine Erbschaftsteuer amp Schenkungsteuer nach Auswanderung 5Jahresfrist











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Vererbt oder verschenkt eine in Deutschland steuerpflichtige Person Vermögen, dass über die Summe des anzuwendenden Freibetrages hinausgeht, so fällt in der Regel Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an. Prof. Dr. Christoph Juhn stellt in diesem Video eine Steuergestaltung vor, mit der die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer auf 0% reduziert werden kann. Hierzu müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Einerseits muss der Erblasser oder Schenkende ins Ausland auswandern, andererseits muss auch der Begünstigte auswandern und zuletzt darf kein Vermögen mehr in Deutschland vorhanden sein. Außerdem zu beachten ist die 5-Jahrenfrist, auf die Prof. Dr. Juhn in diesem Video ebenfalls eingeht. Welche Länder für diese steuerliche Gestaltung infrage kommen und wie sie genau funktioniert, erfahren Sie in diesem Video. • 0:00 Einleitung Intro • 0:40 Das beste Land für die Gestaltung • 1:14 Ablauf und Voraussetzungen • 1:55 Übertragung von Geldvermögen • 2:18 Übertragung von Immobilien und Firmenanteilen • 3:23 5-Jahresfrist • 3:46 10-Jahresfrist • ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ • Ihr Direktkontakt für neue Mandanten: • Telefon: +49 221 999 832-01 • E-Mail: [email protected] • ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ • Für Bewerber/innen: • Telefon: +49 221 999 832-06 • E-Mail: [email protected] • Internet: https://www.Juhn.com/Karriere • ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ • Unser Blogbeitrag zur Vermeidung der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Ausland: • https://www.juhn.com/fachwissen/erbsc... • ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ • Folge uns auf Social Media: • ► Facebook:   / juhnsteuerberater   • ► Instagram:   / juhnsteuerberater   • ► LinkedIn:   / juhn-steuerberater   • ► Xing: https://www.xing.com/companies/juhnpa... • ► Twitter:   / juhntax   • ► Podcast: https://www.juhn.com/podcast/ • ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ • Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M. • Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort. • Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“. • ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ • JUHN Partner GmbH • Steuerberatungsgesellschaft • Im Zollhafen 24 • 50678 Köln • ► Telefon: +49 221 999 832-01 • ► E-Mail: [email protected] • ► Internet: https://www.Juhn.com • • #erbschaftsteuer #schenkungsteuer #5jahresfrist #dubai #auswanderung #wegzugsteuer

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