Chalet Holland Vermietungseinkünfte Steuerhinterziehung
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Chalets und Mobilheime scheinen auf den ersten Blick nicht klar in das Raster der niederländischen Besteuerung für unbewegliches Vermögen zu fallen. Dennoch gilt nach dem DBA Niederlande-Deutschland in Verbindung mit der niederländischen Rechtsprechung: Für das Gros von Chalets, Mobilheimen und Starcaravans in den Niederlanden müssen Sie dort eine Steuererklärung abgeben, um zu vermeiden, dass Sie in Deutschland Steuerhinterziehung begehen. Der Silberschimmer am Horizont: Bei richtiger Gestaltung müssen Sie dann weder in den Niederlanden noch in Deutschland Steuern auf Einkünfte aus Vermietung zahlen. • Weitere Informationen erhalten Sie auch über unsere Website unter http://ferienhaus.hofmann-law.de/basi....
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