Antrag durch Jugendamt statt Ergänzungspfleger Fehler in Familiensachen











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-~- • Es gibt einen Fehler, den man oft nicht bemerkt: Wenn ein Ergänzungspfleger bestallt ist, dann muss auch dieser und nicht das Jugendamt Anträge bei Gericht stellen. Dies ergibt sich aus §55 SGB VIII. Ich erkläre die Hintergründe. • Mehr auf   / activinews   ,   / activinews   und   / activinews   • Euer Michael Langhans mit Team • ~-~~-~~~-~~-~ • Support us/Mitgliedschaft via BuyMeaCoffee: https://www.buymeacoffee.com/Activinews • ~-~~-~~~-~~-~

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