Durch den Zugewinnausgleich die Erbschaft erhöhen Steuergestaltung Erbschaft vom Ehegatten
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Der Zugewinnausgleich wird insbesondere im Scheidungsfall gefürchtet. Im Erbfall dagegen kann mittels des Zugewinnausgleichs die Erbschaft des längerlebenden Ehegatten erhöht werden. Bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erhöht sich bei gesetzlicher Erbfolge der Erbteil des Ehegatten einfach pauschal um ein Viertel. Ganz egal wie hoch ein echter Zugewinn tatsächlich wäre. Daher hat der längerlebende Ehegatte ein Wahlrecht, die Erbschaft auszuschlagen und den tatsächlichen Zugewinnausgleich zu erhalten. Daneben darf er dann noch seinen Pflichtteil geltend machen. Hierdurch kann er seine Erbschaft im Einzelfall deutlich erhöhen. Vorsicht ist allerdings geboten, da der Zugewinnanspruch und der Pflichtteil rein auf Geld gerichtete Ansprüche sind; der Ehegatte ist dann nicht mehr dinglich am Nachlass beteiligt. • 0:00 Einleitung und Intro • 0:42 Zugewinnausgleich im Scheidungsfall • 2:27 Pauschaler Zugewinnausgleich im Erbfall • 4:08 Ausschlagung: echter Zugewinnausgleich und Pflichtteil • 5:13 Geldansprüche • Ihr Direktkontakt für neue Mandanten: • Telefon: +49 89 315 88 2-0 • E-Mail: [email protected] • ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ • Für Bewerber/innen: • Telefon: +49 89 315 88 2-26 • E-Mail: [email protected] • ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ • Uli Reitz • Wirtschaftsprüfer - Steuerberater • Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) • Certified Public Accountant (CPA - Colorado - USA) • Uli Reitz ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Sein Beratungs- und Tätigkeitsschwerpunkt ist das Unternehmensteuerrecht und die Vermögensnachfolge. Er studierte Betriebswirtschaftslehre an der LMU München. Er wurde 1993 zum Steuerberater ernannt, 1996 erfolgte die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Im Jahr 2002 wurde er in Colorado, USA als Certified Public Accountant zugelassen. In 2020 qualifizierte er sich zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.). Er ist Mitglied des Prüfungsausschusses der Steuerberaterkammer in München.
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