Voraussetzungen für den Nahtlosigkeitsbezug von ALG I VdK gibt dir Recht 7











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Bei einer langwierigen Erkrankung erhält ein Arbeitnehmer in der Regel 6 Wochen sein volles Gehalt weiter ausbezahlt, danach bezieht er für einige Monate Krankengeld, maximal allerdings 72 Wochen. Wenn der erkrankte Arbeitnehmenr auch nach Ablauf dieser Zeitspanne nicht genesen ist, kommt das Thema Nahtlosigkeit ins Spiel. Was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff und warum kann ein Arbeitnehmer in diesem Fall ALG I beantragen, obwohl er eigentlich einen Job hat? - diese Fragen beantwortet Ronny Hübsch im aktuellen Kurzvideo von VdK gibt dir Recht! . Damit gibt der VdK-Sozialrechtsexperte einen ersten Einblick in dieses komplexe Thema - unabhängig, kompetent, einfach. • Achtung: Im Video hat sich ein Fehler eingeschlichen: Es sind 72 Wochen Krankengeldbezug, nicht 78! 78 Wochen sind es insgesamt, die 6 Wohen Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber und die maximal 72 Wochen Krankengeld seitens der Krankenkasse - also insgesamt max. 78 Wochen, in denen ein kranker Arbeitnehmer finanziell abgesichert ist. • Tipp: • Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen – melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen VdK-Sozialrechtsreferenten. Geht es um das Thema Nahtlosigkeitsbezug von ALG I, vergessen Sie bitte nicht, folgende Unterlagen / Dokumente mitzubringen: • • Ärztliche Befundberichte • • Krankenhaus- und Reha-Entlassungsberichte • • Aussteuerung der Krankenkasse • In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier: • https://bw.vdk.de/beratung/rechtsbera... • YOUTUBE-SERIE: VdK gibt dir Recht! • In 34 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnenen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der YouTube-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können. • Nichts verpassen und Kanal abonnieren! • ÜBER UNS • Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,2 Millionen Mitgliedern – alleine in Baden-Württemberg sind es knapp 270.000! • Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege. • Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 34 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft. • Mehr über uns: • https://www.vdk-bw.de • SOCIAL MEDIA • Facebook:   / vdkbawue   • Instagram:   / vdk_bw   • X:   / vdk_bawue   • IMPRESSUM • https://bw.vdk.de/impressum/

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