Ein betrunkener Fahrlehrer als Fahrzeugführer
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Henning Hartmann aus Oranienburg bei Berlin berät zum Thema Trunkenheit am Steuer, diesmal geht es um einen Fahrlehrer. • Seine Kanzleien in Berlin, Oranienburg und Bielefeld beraten kompetent zu allen Fragen des Straf- und Verkehrsrechts. • „Mein Name ist Henning Hartmann, ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Strafrecht in Oranienburg bei Berlin. • Ein betrunkener Fahrlehrer als Fahrzeugführer? Das Landgericht Münster hat sich in einer Sache am 9. Juni 2017 zu befassen gehabt, mit einem Unfall, bei dem ein Fahrlehrer oberhalb der 1,1 Promille Grenze unterwegs war, und dann aber geltend machte im Verfahren, er sei ja schließlich nicht Führer des Fahrzeugs gewesen. • Wie sieht es damit aus? Was meinen Sie, wie ist der Fall ausgegangen? Das Gericht hat darauf abgestellt, ob derjenige, um den es hier geht, also der Fahrlehrer auf dem Beifahrersitz, eine wesentliche Einrichtung des Fahrzeuges bedient, und dadurch das Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum ganz oder wenigstens zum Teil lenkt. • Wäre das nicht der Fall gewesen, hätte er nicht eingegriffen, hätte das Gericht ihn auch nicht verurteilt, bzw. die Fahrerlaubnis entzogen. Vorliegend war es aber so, dass ein Unfall verhindert werden sollte, der Fahrlehrer noch versuchte zu bremsen, leider zu spät, und hier hat das Gericht gesagt, darin hat er eine wesentliche Einrichtung des Fahrzeuges bedient, dementsprechend wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. • Ihre Meinung hierzu interessiert mich, schreiben Sie mir gerne oder, und abonnieren Sie unseren Kanal.“ • Mehr Informationen unter www.ra-hartmann.de oder unter Telefon Nr 03301-536300 (Oranienburg) • Auch bei Facebook unter: / rechtsanwaltskanzlei-dr-hartmann-partner • Und bei Google+: https://plus.google.com/u/0/+Rechtsan...
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