Begrenzte Impfpflicht Zwangsweise Durchsetzung Bußgeld Gefängnis











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Ein wichtiger Unterschied zur Masernimpfpflicht und der damals geltenden Pockenimpfpflicht ist, dass § 20a Abs. 1 IfSG keine Pflicht schafft, sich impfen zu lassen. • Es handelt sich nur um eine Nachweispflicht / eine Tätigkeitsvoraussetzung. • In diesem Video erfahrt Ihr, wann tatsächlich Sanktionen drohen und welche das sein können. • Zum Nachlesen: https://kanzlei-rohring.de/2021/12/21... • Rechtsstand : 21.12.2021 • Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf. • Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im neuen Jahr 2022 kontaktiert gerne unsere Kanzlei ! • • Ellen Rohring • Rechtsanwältin • Fachanwältin für Steuerrecht • Gut Warthe • Salzkottener Str. 56 • 33106 Paderborn • www.kanzlei-rohring.de • https://kanzlei-rohring.de/impressum/

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