Privatentnahme und Privateinlage











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http://www.isi-schubert.de • Privatentnahme und Privateinlage sind Privatkonten. Sie gehören zwar nicht in dieEÜR, müssen aber in der Einkommenststeuererklärung angegeben werden. Außerdem werden sie immer dann angesprochen, wenn private Mittel eingesetzt werden oder in den privaten Bereich abgegeben werden. Im Lehrvideo wird zunächst ein Überblick gegeben und dann demonstriert, wie Geldeinlagen und Geldentnahmen verbucht werden. Es wird gezeigt, wie betrieblich verursachte Ausgaben auch als betriebliche Aufwendungen -- also gewinnmindernd -- verbucht werden können, wenn sie privat bezahlt werden. Dabei werden methodisch die bewährten T-Konten genutzt. Im 2. Teil wird die Buchung in einem Buchhaltungsprogramm gezeigt. In der Auswertung kann gesehen werden, wie die Buchungen in der EÜR stehen und was sie bewirken. Insgesamt gibt es 6 mögliche Buchfälle, die Privatenthame oder Privateinlage bedeutet. Siehe auch den Artikel htttp://www.isi-schubert.de/Privatentnahme.

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