Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch











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Erbrecht: Was ist der Pflichtteilsergänzungsanspruch? • Kurz erklärt mit Rechtsanwalt Ringo Grenz • _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ • Neben dem Anspruch auf den Pflichtteil kann der Pflichtteilsberechtigte darüber hinaus auch einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen an Dritte vollzogen hat. • Dabei besteht der Pflichtteilsergänzungsanspruch auch dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte (Mit-) Erbe geworden ist. Für diesen Anspruch ist demnach nicht Voraussetzung, dass eine Enterbung stattgefunden hat. • Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein Geldanspruch und richtet sich gegen den Erben. Erst wenn dieser nicht in Anspruch genommen kann, richtet sich der Anspruch gegen den Beschenkten. • Er muss innerhalb von 3 Jahren gegenüber dem Erben geltend gemacht werden. Anders als beim Pflichtteilsanspruch beginnt die Frist hier nicht erst am Ende des Jahres, sondern taggenau mit dem Todesfall • Bei der Frage welcher Wert anzusetzen ist, ist zu unterscheiden. • Handelt es sich um verbrauchbare Sachen, kommt der Wert in Ansatz, den die Sache zur Zeit der Schenkung hatte. Nicht verbrauchbare Sachen kommen mit dem Wert in Ansatz, den sie zur Zeit des Erbfalls hatten. • Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Wert zur Zeit der Schenkung in Ansatz gebracht wird, wenn dieser geringer ist als der Wert zur Zeit des Erbfalls. Diese Berücksichtigung des niederen Wertes bezeichnet man Niederstwertprinzip. • Wurde beispielsweise zu Lebzeiten ein Grundstück von dem Erblasser auf einen Dritten übertragen und ist diese Übertragung pflichtteilsergänzungspflichtig, so sind zunächst zwei Gutachten zu erstellen. Von den beiden in Betracht kommenden Stichtagen, nämlich Schenkungsvollzug und Erbfall ist derjenige maßgeblich, zu dem das Geschenk weniger Wert war. Hierzu ist eine Vergleichsberechnung vorzunehmen. • Der Pflichtteilsergänzungsanspruch wird nicht mehr berücksichtigt, wenn zwischen der Leistung des verschenkten Gegenstandes und dem Erbfall 10 Jahre verstrichen sind. • Dies gilt nicht, wenn der wesentliche Nutzungswert durch Einräumung eines Nießbrauchrechtes oder einer sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarung beim Schenker verbleibt. • Ebenso beginnt bei Schenkungen Ehegatten die Zehnjahresfrist nicht vor dem Zeitpunkt der Auflösung der Ehe. Sämtliche von dem Ehegatten getätigten Schenkungen sind damit ergänzungspflichtig, wenn die Auflösung der Ehe erst durch den Tod des Erblassers erfolgt. • _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ • Weitere Themen finden Sie auch in unserem Blogbeitrag: • https://www.rehmann.de/aktuelles/unse... • _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ • Ihr Direktkontakt: • Telefon: +49 2951 9857 0 • E-Mail: [email protected] • _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ • Folge uns auf Social Media: • ► Facebook:   / kroegerundre...​   • ► Instagram:   / kroegerrehm...​   • ► LinkedIn: ​  / kr  %C...​ • ► Xing: https://www.xing.com/pages/krogerrehm... • _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ • Die Rechtsanwaltskanzlei Kröger Rehmann ist eine deutsche Anwaltskanzlei, die auf regionaler und nationaler Ebene tätig ist. • Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung des Mittelstandes. • Die Anforderungen an eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit für mittelständische Unternehmen sind komplexer geworden. Die Marktrisiken sind aufgrund der Internationalisierung und der Beschleunigung gestiegen. Die zunehmende Komplexität der Fragestellungen erfordert sowohl umfassende als auch schnelle Lösungen. Wir helfen Ihnen mit unserem Spezialwissen, für Sie wirtschaftlich und persönlich sinnvolle Lösungen zu erzielen und Ihre Interessen durchzusetzen. • Wir stellen Ihnen unsere gesamten beruflichen und persönlichen Erfahrungen zur Verfügung. Ihnen steht immer derselbe Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihre Wünsche und Bedürfnisse kennt und mit Ihnen vertrauensvoll zusammen arbeitet. • Durch eine enge Zusammenarbeit mit Ihnen minimieren wir den Koordinationsaufwand. Einer unserer Stärken liegt in den Erfahrungen aus vielen Verhandlungen, die wir für Mandanten aus unterschiedlichen industriellen und technologischen Bereichen im In- und Ausland geführt haben. • Wir beraten und vertreten Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sowie bei der Vollstreckung im In- und Ausland. • _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ • Kröger, Rehmann Partner Rechtsanwälte mbB • ► Telefon: +49 2951 98 57 0 • ► E-Mail: [email protected] • ► Internet: https://www.rehmann.de​​ • #Pflichtteil # Pflichtteilsergänzung #Testament​​ #Notar​​​ #Anwaltskanzlei​ #Erbrecht​ #Erbe #kroegerrehmann

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