Manipulation und Bindungsintoleranz alleine keine Kindswohlgefährdung













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-~- • Das sagt das Bundesverfassungsgericht: • “Dessen ungeachtet begründete selbst eine negativ-manipulative Beeinflussung der Kinder gegen den anderen Elternteil, die zum völligen Kontaktabbruch führte, nicht ohne Weiteres eine die Fremdunterbringung rechtfertigende Kindeswohlgefahr. Eine Fremdunterbringung könnte nur dann auf eine fehlende Bindungstoleranz gestützt werden, wenn deshalb besonders gravierende Entwicklungseinbußen eingetreten oder zu erwarten wären, die die nachteiligen Folgen einer Trennung des Kindes von beiden Eltern überwögen.” • https://www.bundesverfassungsgericht.... • ~-~~-~~~-~~-~ • Support us/Mitgliedschaft via BuyMeaCoffee: https://www.buymeacoffee.com/Activinews • ~-~~-~~~-~~-~

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