Personalfragebogen Sinn und Zweck einfach erklΓ€rt Betriebsrat Video
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Personalfragebögen oder sogenannte Einstellungsfragebögen sind in aller Regel formularmäßig zusammengefasste Fragen. Mit ihnen will der Arbeitgeber Informationen über die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer, ihre jeweiligen Kenntnisse und Qualifikationen sammeln. Und zwar eben standardisiert. Es werden die gleichen Fragen an alle Bewerber, beziehungsweise Arbeitnehmer, gestellt. Und das hat aus Arbeitnehmersicht ein paar Probleme mit sich. • π Inhalt: • 0:00 - Intro • 0:54 - Fragen können sehr persönlich werden • 1.44 - Der Personalfragebogen muss akzeptiert werden • Nämlich insbesondere zwei Probleme: • Zum Ersten können die Fragen des Arbeitgebers natürlich sehr persönlich werden. Denn der Arbeitgeber möchte ja so viele Informationen, wie nur möglich, um beurteilen zu können, mit welchem Arbeitnehmer er es da zu tun hat. Damit aber besteht natürlich die Gefahr für den Arbeitnehmer, dass der Arbeitgeber Persönlichkeitsrechte verletzt. • Beispiel für eine solche fragwürdige Frage wäre die Frage nach dem Vorverdienst: • Wir wollen, dass Sie sich hier wohlfühlen. Natürlich hängt das auch mit dem Gehalt zusammen. Da will man keine Enttäuschung erleben. Damit wir Sie also nicht enttäuschen, was Haben Sie denn so auf Ihrer alten Stelle verdient? • Zur Zulässigkeit solcher und anderer Fragen in einem anderen Video mehr. Personalfragebögen beinhalten aber auch noch eine zweite Gefahr. Dadurch, dass Fragen standardisiert werden, kann der Arbeitgeber die Arbeitnehmer anhand ihrer jeweiligen Antworten miteinander vergleichen. Deswegen möchte ich heute Sie, als Betriebsrat, auf eine Bestimmung aufmerksam machen. • Nämlich auf § 94 BetrVG. Danach bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber braucht Ihre Zustimmung zu dem von ihm beabsichtigten Fragenkatalog. Und wenn eine Einigung mit Ihnen nicht gelingt, dann geht das Ding sogar zur Einigungsstelle. Und die kann für den Arbeitgeber teuer werden. Und der kann in ihr sogar überstimmt werden. • Und Übrigens: • Lassen Sie sich bei diesem Recht nicht aushebeln oder um die Fichte führen. Auch dann nämlich, wenn im schriftlichen Arbeitsvertrag, die allgemein für den Betrieb verwendet werden sollen, persönliche Angaben abgefragt werden, muss das zuvor in genau der gleichen Weise über Ihren Tisch als Betriebsrat gelaufen sein. Denn auch diese Abfrage im Arbeitsvertrag hat letztlich genau das gleiche Ziel, wie der Personalfragebogen selbst. • π΄ Abonniere BetriebsratVideo für noch mehr BR-Wissen: https://www.betriebsrat.com/youtube • π Fundierte Weiterbildung zum Thema • Seminar Personalausschuss Teil 1 → https://www.waf-seminar.de/br181 • Seminar Betriebsvereinbarung Teil 2 → https://www.waf-seminar.de/br388 • βΉοΈ Weitere Informationen zum Thema βΉοΈ • Allgemeine Informationen zum Thema Personalfragebogen → https://www.betriebsrat.com/wissen/pe... • Allgemeine Informationen zum Thema Beurteilungsgrundsätze → https://www.betriebsrat.com/beurteilu... • • β Hast du FRAGEN β • Dann hinterlasse einen Kommentar! Wir werden dir so schnell wie möglich antworten! • ------------------------APP BETRIEBSRAT WISSEN------------------------ • KOSTENLOS downloaden π • βΆοΈ Playstore → https://waf-seminar.de/betriebsratwis... • π Appstore → https://waf-seminar.de/betriebsratwis... • -----------------------------SOCIAL MEDIA----------------------------- • π¬ Youtube KanalAbo → https://waf-seminar.de/youtube • π₯ Facebook → https://waf-seminar.de/facebook • πΈ Instagram → https://waf-seminar.de/instagram • • -------------------------WISSEN AUSTAUSCH-------------------------- • π Seminare für Betriebsräte → https://waf-seminar.de • βοΈ Newsletter für Betriebsräte → https://waf-seminar.de/newsletter • π¬ Forum für Betriebsräte → https://betriebsrat.com/br-forum • βΉοΈ Wissensplattform für Betriebsräte → https://betriebsrat.com • • ------------------------------KONTAKT-------------------------------- • π Wir sind für dich da • Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr • Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr • π 08158 9972420 • π§ [email protected] • π https://waf-seminar.de
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