Messer Führen Zweifelsfälle § 42a WaffG Tantos Daumenpins Multitools Kampfmesser etc











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Welche Messer können in Deutschland legal geführt werden? Was ist kritisch? Das Waffengesetz hilft hier nicht immer mit klaren Aussagen weiter. Zum Thema soll hier eine kleine Entscheidungshilfe gegeben und auf mögliche Probleme hingewiesen werden. • Zur Klarstellung: Gegenstände, die unter § 42a Abs.1 Nr.2 und Nr.3 WaffG fallen, dürfen bei einem berechtigten Interesse gemäß § 42a Abs.2 S.1 Nr.3, Abs.3 WaffG geführt werden. • Zu Einhandmessern zitiere ich auszugsweise aus dem Beschluss des AG Kehl – Az.: 5 OWi 304 Js 8923/20 – Beschluss vom 09.11.2020: • ...Nach § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG sind Einhandmesser „Messer mit einhändig feststellbarer Klinge“. • Zwar kann das hier inkriminierte Messer (Anm des Verf. d. Videos.: Marke Antonini,Modell Old Bear, https://www.antoniniknives.com/en/pro...) mittels des Pins des Arretierungsrings mit nur einer Hand festgestellt werden. Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber Einhandmesser als bei gewaltbereiten Jugendlichen beliebtes Surrogat für das bereits verbotene Butterflymesser aus dem öffentlichen Raum verbannen wollte (BTDrs. 16/8224, S. 17), ist der Wortlaut der Legaldefinition des Einhandmessers im Sinne des § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG jedoch dahin einschränkend auszulegen, dass nicht nur die Arretierung selbst, sondern die gesamte Bedienung des Messers und damit auch das Ausklappen der Klinge mit nur einer Hand möglich sein muss (vgl. Gade, Waffengesetz, 2. Aufl. 2018, § 42a Rn. 12, 15; Erbs/Kohlhaas/Pauckstadt-Maihold/Dr. Lutz, 232. EL August 2020, WaffG § 53 Steindorf/Gerlemann, 10. Aufl. 2015, WaffG § 42a Rn. 2). Dabei kommt es allein darauf an, ob das Messer für das einhändige Ausklappen, z.B. mittels Daumenloch, Flipper oder Daumenpin an der Klinge (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Einhand..., konstruiert ist. Es genügt indes nicht, dass es nur mit individueller Geschicklichkeit auch ohne Zuhilfenahme der zweiten Hand geöffnet werden kann (vgl. Gade a.a.O., Rn. 12). So liegt der Fall aber hier. • Auf eine Konstruktion des inkriminierten Messers für eine zweihändige Bedienung deutet bereits der Nagelhau hin. Über ein Daumenloch, Flipper oder Daumenpin an der Klinge verfügt es nicht. Eine kontrollierte Bewegung der Klinge mit den Fingerspitzen der das Messer haltenden Hand ist zwar möglich, erfordert aber eine unnatürliche, verkrampfte Haltung dieser. Soweit es sich mit einer Schleuderbewegung öffnen lässt, ist zu bemerken, dass die Klinge mangels eines selbstgreifenden Feststellmechanismus dabei aber wieder etwas zurückschwingt, so dass der Arretierungsring nicht gedreht werden kann. Unter diesen Umständen kann es dahinstehen, ob auch das Ausklappen des Messers mit einer Schleuderbewegung bereits ausreicht, um es als Einhandmesser einstufen zu können (so Gade, Waffengesetz, 2. Aufl. 2018, § 42a Rn. 12 mit Verweis auf den Feststellungsbescheid des BKA vom 18.03.2013 – SO11-5164.01-Z-269 – zum „Pohl Force Foxtrott Two Outdoor“, https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/... a.A. Steindorf/Gerlemann, 10. Aufl. 2015, WaffG § 42a Rn. 2). • Nach alledem kann keine Rede davon sein, dass das Messer für die einhändige Bedienung konstruiert worden ist und es damit ein Einhandmesser im Sinne des § 42 Abs. 1 Nr. 3 WaffG darstellt... • Zu Multitools und § 42a WaffG verweise ich auf folgende Links, die teilweise auf weiterführende Fundstellen verweisen: • https://knife-blog.com/vergleichstest... • https://knife-blog.com/multitools/ • Zu Rettungsmessern und § 42a WaffG verweise ich auf nachfolgenden Link, wo die Thematik meiner Meinung nach verständlich erklärt wird: • https://www.pvsafety.de/allgemein/ret... • Zu Daumenpins teile ich die Meinung der Firma Heinr. Böker Baumwerk GmbH Solingen zu dieser Thematik, die unter folgendem Link nachgelesen werden kann: • https://www.boker.de/waffenrecht • Meine Meinung habe ich mir aufgrund des Wortlauts des Gesetzes und des Sinns und Zwecks der Vorschrift gebildet. • Zu der Tatsache, dass nach Rechtsprechung und Verwaltung der Hersteller eines Gegenstandes (Messer) dessen Zweck bestimmt, verweise ich auf die Begründung im • Feststellungsbescheid des BKA Z-466, Outdoor Edge Cutlery, Outdoor Edge Armbandmesser . • Das Video gibt keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit, sondern ist nur ein Angebot zur Weiterbildung. Jeder Zuschauer muss sich über die geltende Rechtslage eigenverantwortlich informieren. • Ansichten und Meinungen werden im Video wiedergegeben und vertreten. Jede andere Meinung hat auch ihre Berechtigung. • Kommentare von Trollen und unangemessene Aussagen werden gelöscht. • Beschwerden darüber können schriftlich per Einschreiben unter Angabe des Namens beim Weihnachtsmann eingereicht werden.

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