Welche Gesundheitsreformen helfen Patienten und Versicherten Prof Friedrich Breyer
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Mehr ökonomische Themen finden sich auf dem Blog der INSM: http://www.blog.insm.de • Entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung haben die Krankenversicherungen bisher keinen weiteren Spielraum für wettbewerbliches Handeln erhalten. Im Gegenteil: Mit dem kasseneinheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent hat die Bundesregierung den Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen weitgehend ausgeschlossen. Lediglich die Zusatzbeiträge eröffnen eine Möglichkeit zur kassenindividuellen Preissetzung. Warum ein Wettbewerb zwischen den Krankenkassen notwendig ist, erklärt Prof. Friedrich Breyer von der Universität Konstanz in diesem Beitrag.
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