Doppelbesteuerung der Rente fällt weg
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Entlastung um 3,2 Milliarden Euro: Die Doppelbesteuerung der Rente entfällt schon ab 2023 und nicht erst wie geplant in 2025. Dadurch kann jeder für 2023 zusätzlich 4% der gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen (geplant waren 96%). Absetzbarer Betrag ist nicht eure Steuererstattung! Quelle: Bundesregierung • #steuern #rentenversicherung #rente #altersvorsorge #steuererklärung #steuertipps #steuernsparen #steuerberaterin #finanzdenker #finanzen #finanzwissen #wissenswert #finanziellebildung
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