KurzarbeitKurzarbeitergeld einfach erklärt explainity® Erklärvideo
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Die Corona-Krise zwingt viele Unternehmen dazu ihre Beschäftigten in die Kurzarbeit zu schicken. Aber was genau bedeutet das eigentlich? Wir erklären es euch in den nächsten 4 Minuten.. • In der Corona-Krise hat die Bundesregierung folgende Besonderheiten für die Kurzarbeit beschlossen: • 1. Damit Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, müssen nicht wie zuvor mindestens ein Drittel der Belegschaft von einer Arbeitszeitkürzung betroffen sein. Jetzt reichen schon zehn Prozent aus. • 2. Die bisher vom Arbeitgeber allein getragenen Sozialversicherungsbeiträge werden je nach Fall nun vollständig oder teilweise vom Staat übernommen. • 3. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit haben während der Krise Anspruch auf Kurzarbeitergeld. • 4. In Planung: Erhöhung der Bezüge von 60 % auf 80% für Kinderlose; und von 67% auf 87% für Beschäftigte mit Kinde(rn). • • Sprechertext-Download unter: www.explainity.de/education-project/transskripte/ • Quellen: • -Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld https://www.arbeitsagentur.de/unterne... • https://www.arbeitsagentur.de/datei/k... • -Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsförderung – Kurzarbeitergeld https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeits... • -Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung https://www.bmas.de/SharedDocs/Downlo... • -Tagesschau: 470.000 Betriebe zeigen Kurzarbeit an https://www.tagesschau.de/wirtschaft/... • Smart Rechner: Kurzarbeitergeld berechnen https://www.smart-rechner.de/kurzarbeit/ • Rhein Neckar Zeitung: Abfeiern von Zeitguthaben und Überstunden kann verpflichtend sein https://www.rnz.de/ratgeber/service_a... • Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Erster Unterabschnitt Kurzarbeitergeld https://www.gesetze-im-internet.de/sg... • ------------------------------------------------------------------------------------------------------- • Dieses Erklärvideo wurde produziert von: explainity GmbH • Homepage: www.explainity.de • E-Mail: [email protected] • Wenn Sie Interesse an einem eigenen explainity Erklärvideo haben, besuchen Sie unsere Website www.explainity.de oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. • Dieser Erklärfilm wurde für die private, nicht-kommerzielle Nutzung produziert und veröffentlicht und ist in diesem Rahmen ohne Rücksprache oder schriftlicher Genehmigung für private Zwecke kostenfrei zu verwenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Erklärfilm weder inhaltlich noch grafisch verändert werden darf. Geben Sie bei einer Verwendung bitte stets explainity als Quelle an und verweisen Sie bei Veröffentlichungen im Internet auf www.explainity.de. Für die kommerzielle Nutzung sowie die Nutzung zu Bildungszwecken, wie Filmvorführungen bei Bildungsveranstaltungen (z.B. Vorführungen im Schulunterricht oder im Bereich der Erwachsenenpädagogik) ist eine Lizenzierung erforderlich. Weitere Infos hierzu finden Sie hier: https://www.explainity.de/education-p... Geschütztes Werk gemäß § 60a und § 60b UrhG, weil für schulische Unterrichtszwecke geeignet und bestimmt.
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