Deloitte TP Insight ARUG II Related Party Transactions
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Am 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in Kraft getreten. Dieses sieht bei börsennotierten Gesellschaften für gewisse Geschäfte mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) eine Zustimmungspflicht des Aufsichtsrates sowie eine Veröffentlichungspflicht vor. Die Zustimmungs- und Veröffentlichungspflicht trifft u.a. nicht auf Geschäfte zu, die im ordentlichen Geschäftsgang und zu marktüblichen Bedingungen getätigt wurden. Um eine sogenannte Marktüblichkeitsprüfung durchführen zu können, kann in der Praxis auf die Methodik aus dem Verrechnungspreisbereich zurückgegriffen werden. • In unserem Webcast sollen die Regelungen des ARUG II betreffend Related Party Transactions zunächst aus juristischer Perspektive erläutert und anschließend die Möglichkeiten zur Marktüblichkeitsprüfung mithilfe von Verrechnungspreismethoden erörtert werden. • • For more information click here / Weitere Informationen gibt es hier: [https://deloi.tt/2O0q0sS] • • • Follow us on Social Media / Besucht uns auf Social Media: • • ● LinkedIn: / deloitte-deutschland • ● Twitter: / deloittede • ● XING: https://www.xing.com/company/deloitte • ● Facebook: / deloitte.deutschland • ● Instagram: / deloittedeutschlandkarriere • • Get more information about Deloitte on our website / Besucht auch unsere offizielle Website für News, aktuelle Studien, Trends, Stellenangebote und Infos rund um Deloitte: • ● Website: https://www2.deloitte.com/de/ • ● Karriere: https://www.deloitte.com/de/karriere
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