Impfbereit Webinar zur Impfpflicht Von Profis für Profis 19012022











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Einrichtungsbezogene Impfpflicht und ihre Umsetzung • Pflegefachpersonen, die unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ambulanten Diensten tätig sind, müssen ihrem Arbeitgeber bis zum 15. März 2022 einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden können, vorlegen. Die Arbeitgeber/Innen sind dazu verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann infolgedessen die Beschäftigung in – oder den Zutritt zu – den Einrichtungen, in den die Nachweispflicht gilt, untersagen. Ab dem 16. März 2022 ist somit ohne Vorlage eines entsprechenden Nachweises keine Aufnahme der Tätigkeit in den betroffenen Einrichtungen mehr durchsetzbar und die daraus möglicherweise entstehenden Auswirkungen können für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. • Welche arbeitsrechtlichen Folgen dieses Gesetz für beruflich Pflegende mit sich bringen wird und wie es in den Einrichtungen umzusetzen ist, erläuterten Jan P. Schabbeck (Fachanwalt für Medizinrecht) und Thorsten Müller (Dipl. Pflegewirt). Die Moderation übernahm Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. • Aufgrund der hohen Nachfrage wird die Veranstaltung am: Mittwoch, den 16.02.2022 von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr nochmals stattfinden. Der Zugangslink zum Webinar wird in Kürze auf der Homepage der Landespflegekammer bekannt gegeben: https://pflegekammer-rlp.de/index.php... • Haben Sie bereits Fragen, die die Experten im Rahmen des Webinars beantworten sollen? Senden Sie uns diese gerne schon vorab an: [email protected].

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