Bundestag Für Ent­lastung beim Solidaritäts­zuschlag











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Der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer wird 2021 für 90 Prozent der Steuerpflichtigen abgeschafft und für viele weitere gesenkt. Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, abschließend über eines der zentralen Vorhaben der Großen Koalition beraten: Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die große Mehrzahl der Steuerzahler ab 2021. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995“ stimmten die Abgeordneten der Koalition in zweiter Lesung gegen die Stimmen der Opposition. Anschließend wurde auf Verlangen der FDP mit einem Ergebnis von 369 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen gegen 278 Nein-Stimmen namentlich über den Entwurf abgestimmt, womit dieser angenommen wurde. Der Finanzausschuss hatte hierzu eine Beschlussempfehlung und der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vorgelegt. • Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier: • https://www.bundestag.de/dokumente/te...

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