PKW kaufen und anmelden KFZ zulassen und versichern von Anfang bis Ende Anleitung











############################# Video Source: www.youtube.com/watch?v=Is6Rqp6SU10

Zubehör: • Hülle (optional) http://amzn.to/2DAndkH • PKW • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 (Vorbesitzer) • Ausweis • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) • Weitere Videos über die Dokumente und Informationen eures KFZ könnt ihr hier einsehen:    • PKW / KFZ Dokumente und Anleitungen   • Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist in § 11 FZV geregelt, der auf das Muster 5 der FZV verweist. Probleme bereitet mitunter die Übertragung alter Informationen in die neuen Papiere. So wird in Deutschland in Teil I, Ziffer 15 (Bereifung), beispielsweise nur noch eine Reifengröße eingetragen. Die Dokumentation etwaiger alternativer Eintragungen oder Befreiungen von Reifenbindungen sowie aller weiteren eintragungspflichtigen technischen Änderungen zum Serienzustand soll in Feld 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) mit entsprechender Referenzierung (im Fall der Reifenbindungen zum Beispiel zur Ziffer 15) erfolgen, dies wird allerdings regional nicht einheitlich gehandhabt. • Grundsätzlich dient das neue Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Übernahme der Eintragungen im Feld „Bemerkungen“ des ehemaligen Fahrzeugscheins. • Reicht der Platz dort nicht aus, wird ein Beiblatt ausgegeben, mitunter auch angeheftet. Manche Zulassungsstellen füllen dieses Feld mit einer Ausfüllhilfe aus, die die Verweise auf die Ziffern des alten Kfz-Scheins automatisch auf die Ziffern der Zulassungsbescheinigung Teil I überführt, sodass die Referenzierung wieder stimmt. • Es wird empfohlen, sich unbedingt bei Ausstellung der neuen Papiere den alten Fahrzeugbrief entwertet aushändigen zu lassen und ihn sorgfältig aufzubewahren, damit zu einem späteren Zeitpunkt recherchiert werden kann, wie die ursprünglichen Eintragungen ausgesehen haben. Es empfiehlt sich in jedem Fall, eine korrekte Übertragung aller Informationen bei Ausstellung der neuen Papiere sorgfältig zu prüfen und – wenn notwendig – noch unmittelbar in der Zulassungsstelle zu reklamieren. • Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in die Zulassungsbescheinigung I berechtigt, sie ist gemäß § 11 Abs. 6 FZV beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ständig mitzuführen. Wer die Zulassungsbescheinigung Teil I bei einer polizeilichen Kontrolle nicht vorlegt, begeht gemäß § 48 Nr. 5 FZV eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro bestraft werden. • (Quelle:Wikipedia) • ________________________________________________________________________________________ • Vielen Dank, für das schauen meiner Videos. • Ich würde mich sehr freuen, wenn ihr meinen Channel abonniert und ein positives Feedback hinterlassen würdet. • Mit freundlichen Grüßen • pduesp

#############################









Content Report
Youtor.org / Youtor.org Torrents YT video Downloader © 2024

created by www.mixer.tube