Zwangsvollstreckungsauftrag wegen Geldforderung seit 2017 Neues GVZFormular Vermietershopde











############################# Video Source: www.youtube.com/watch?v=Z3Zm0hcwuEw

Zwangsvollstreckungsauftrag erteilden wegen Geldforderung. Stand 2022. Neues Formular! Bitte beachten! - Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher erteilen. Das neue amtliche Formular ist zwingend ab 01.03.2017 zu verwenden. • (Alternative: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, z.B. Konto pfänden. Youtube-Video:    • Konto pfänden mit Pfändungs- und Über...   ). • Das aktuelle Formular ist erhältlich beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in der Rubrik Formulare. Hier der Link: • https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloa... • Änderungen gab es insbesondere in den Modulen L 7 bis L 9 neu (Aufenthaltsort des Schuldners, § 755 ZPO) und Modul M 5 neu (Einholung von Einkünften Dritter, § 802I ZPO). Hier können zusätzliche Auskünfte eingeholt/beauftragt werden z.B. bei Handels-, Vereins-, Unternehmensregistern bzw. Behörden, die für die Gewerbeordnung zuständig sind. • Praxis-Anleitung zum Ausfüllen des neuen Zwangsvollstreckungsauftrags-Formular, falls eine Schuldner nach Urteil oder gerichtlichem Mahnverfahren nicht freiwillig zahlt. • Gesetzesgrundlage ist die Verordnung über das Formular für den • Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher • (Gerichtsvollzieherformular-Verordnung - GVFV) • Weiterhin ist zu beachten die Zivilprozessordnung, insbesondere die § 807 ZPO Pfändung, § 845 ZPO Vorpfändung und die §§ 802a ZPO ff: • Hier zur Kurzinfo die wichtigsten Auszüge aus dem Gesetzestext: • § 802a ZPO • Grundsätze der Vollstreckung; Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers • (1) Der Gerichtsvollzieher wirkt auf eine zügige, vollständige und Kosten sparende Beitreibung von Geldforderungen hin. • (2) Auf Grund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung ist der Gerichtsvollzieher unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt, • 1. eine gütliche Erledigung der Sache (§ 802b) zu versuchen, • 2. eine Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c) einzuholen, • 3. Auskünfte Dritter über das Vermögen des Schuldners (§ 802l) einzuholen, • 4. die Pfändung und Verwertung körperlicher Sachen zu betreiben, • 5. eine Vorpfändung (§ 845) durchzuführen; hierfür bedarf es nicht der vorherigen Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung und der Zustellung des Schuldtitels. • Die Maßnahmen sind in dem Vollstreckungsauftrag zu bezeichnen, die Maßnahme nach Satz 1 Nr. 1 jedoch nur dann, wenn sich der Auftrag hierauf beschränkt. usw. • Die Kosten für die einzelnen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind dem Gerichtsvollzieherkostengesetz zu entnehmen. • Video ist erschienen bei Youtube:    • Zwangsvollstreckungsauftrag  wegen  G...   • Produziert von http://www.Vermietershop.de • Empfehlen Sie uns weiter oder abonnieren Sie unseren Youtube-Kanal. Danke • Keine Rechtsberatung, keine Gewähr, keine Haftung für den Inhalt des Videos.

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