AzubiLexikon quotSonderurlaubquot
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Video Source: www.youtube.com/watch?v=xQ2RA_P-uUs
Bei wichtigen persönlichen Ereignissen kannst du von der Arbeit freigestellt werden. In der Regel geht das bei eigener Heirat, Tod eines engen Verwandten oder der Geburt des gemeinsamen Kindes. • Auch Termine bei einer Behörde oder die Vorladung zu Gericht sowie die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes können triftige Gründe sein. Genaueres hierzu kann dein Ausbildungsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung enthalten. Dort kann der Anspruch auf „Sonderurlaub“ allerdings auch ausgeschlossen sein. • Ihr wollt mehr erfahren? Dann schaut in unserem Azubi-Lexikon vorbei: https://arbeitskammer.de/azubi-lexikon
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