Was ist ein Wettbewerbsverbot Definition











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Mehr Gründerwissen: http://www.FranchisePORTAL.de • Martin Niklas, Rechtsanwalt für Franchise-Recht, erklärt in diesem FranchisePORTAL-Video das Thema Wettbewerbsverbot. Der Hintergrund für Wettbewerbsverbote ist die Tatsache, dass ein Franchise-Nehmer ein Franchise-System mit aufbauen soll und dem Franchise-System nicht schaden soll. Das bedeutet, er darf sich nicht während der Laufzeit des Franchise-Vertrages an Konkurrenz-Unternehmen beteiligen, ein Konkurrenz-Unternehmen eröffnen oder auch nur Teilhaber sein. Ausnahmen sind ganz geringe Teilhaberschaften im Rahmen von Aktien bei Großunternehmen. Sowas steht in fast allen Franchise-Verträgen drin – müsste es aber eigentlich gar nicht, denn es ergibt sich aus der Natur des Franchising, dass man eben das System mit aufbaut und nicht durch Konkurrenztätigkeit schadet, so Niklas. Was es zusätzlich noch gibt, ist die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes. Das gibt es in manchen Franchise-Verträgen. Das bedeutet, dass der Franchise-Nehmer auch nach Beendigung des Franchise-Vertrages für eine gewisse Zeit kein Konkurrenz-Unternehmen betreiben darf. Die Ursache hierfür ist der Know-how-Schutz. Der Franchise-Geber möchte nicht, dass unmittelbar nach Abschluss des Vertrags das Know-how in die Welt getragen wird. Ein solches nachvertragliches Wettbewerbsverbot muss auf das ursprüngliche Vertragsgebiet begrenzt sein, es darf höchstens (in der Regel) ein Jahr dauern und der Franchise-Geber muss dafür eine sogenannte Karrenzentschädigung zahlen.

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